Abnahmeprüfungen von einem Kran-/Prüfsachverständigen

Krananlagen müssen gemäß BetrSichV §14 und DGUV vor der ersten Inbetriebnahme und nach wesentlichen Änderungen vor der Wiederinbetriebnahme durch einen ermächtigten Kransachverständigen geprüft und abgenommen werden.

Die Berufsgenossenschaften stellen hohe Anforderungen an die Inbetriebnahme von Krananlagen. Mit unserem  Sachverständigen an Ihrer Seite haben Sie den richtigen Partner für höchste Sicherheit und Zuverlässigkeit Ihrer Krananlage.

 

Bei einer umfassenden Prüfung ist die Probebelastung mit Prüflasten erforderlich, mit der die Standsicherheit Ihrer Krananlage (Kran und Kranbahn) getestet wird. Wir können Ihnen die dafür benötigten Prüfgewichte zur Verfügung stellen. Auch eine eventuell erforderliche Arbeitsbühne können wir Ihnen für diese Arbeiten anbieten.