Die Gefährdungsbeurteilung (neueste Fassung 01.06.2015) ist ein wesentlicher Bestandteil für den Betrieb Ihrer Krananlage.
Sie stehen als Betreiber in der Pflicht, eine Gefährdungsbeurteilung für jeden Kran und jedes Lastaufnahmemittel in Schriftform zu erstellen. Diese muss nach den
aktuellen Vorschriften und Normen erfolgen und regelmäßig überarbeitet werden.
Ziel ist es, zu überprüfen, ob Ihre Anlage den aktuellen Sicherheitsanforderungen entspricht.
Für Betreiber von neuen Krananlagen wird es auch in der Zukunft immer wichtiger, dass bereits in der Angebotsphase alle wichtigen Bedingungen konkret festgehalten werden. Das erleichtert die Erstellung der Gefährdungsbeurteilung und schafft gleichzeitig eine Vergleichbarkeit der Angebote.
Als unabhängiger Anbieter für fördertechnische Lösungen stehen wir Ihnen für Fragen jederzeit zur Verfügung und beraten Sie gerne!