Die Prüffrist nach DGUV bei ortsfesten elektrischen Betriebsmitteln, zu denen auch Krananlagen gehören, beträgt 4 Jahre.
Unser augebildetes Fachpersonal führt bei Ihren Krananlagen die Prüfung nach DGUV Vorschrift mit den entsprechenden Messgeräten durch.
Sie erhalten von uns ein Messprotokoll und wir beraten Sie über einzuleitende Maßnahmen, falls notwendig.