Wiederkehrende Prüfung nach BetrSichV

Gemeinsam tragen wir, Sie als Betreiber und wir als Serviceanbieter, die Verantwortung zur sicheren Durchführung von Serviceleistungen an Ihren Krananlagen. Dies schließt insbesondere auch alle Leistungen in Bezug auf Sicherheitssysteme ein.

In diesem Zusammenhang möchten wir Sie über die nachfolgenden Anforderungen an diese Prüfungen informieren.

Für das Arbeiten mit Krananlagen ist die sachgemäße Prüfung dieser zu gewährleisten. Die dazu notwendigen Maßnahmen sind gemäß des DGUV Grundsatzes 309-008, der BetrSichV und der Angaben des Herstellers geregelt. 

 

 

Wiederkehrende Prüfungen

 

Die wiederkehrenden Prüfungen sind im Wesentlichen Sicht- und Funktionsprüfungen, wobei der Zustand von Bauteilen hinsichtlich Beschädigungen, Verschleiß, Korrosion oder sonstigen Veränderungen beurteilt, sowie die Vollständigkeit und Wirksamkeit der Sicherheitseinrichtungen festgestellt werden soll. Zur Beurteilung kritischer Bauteile kann eine Demontage erforderlich werden.

 

Die Funktions- und Bremsprüfungen sind mit Last durchzuführen, wobei die Prüflast in der Nähe der zulässigen Tragfähigkeit liegen muss. Zur Prüfung der Auslösegrenze von Überlastsicherungen kann es erforderlich werden, dass der Sachkundige eine Last aufbringen muss, die über der zulässigen Tragfähigkeit des Gerätes liegt. Hierbei sind Prüfhinweise der Hersteller unbedingt mit zu berücksichtigen.

 

 

Wir bieten Ihnen die jährlichen gesetzlichen Prüfungen und Inspektionen für folgende Produkte an:

  • Krananlagen
  • Regalanlagen
  • Hubarbeitsbühnen
  • Scherenhubtische
  • Leitern und Tritte
  • PSA (Persönliche Schutzausrüstung)

 

 

Ermittlung der theoretischen Restnutzungsdauer (S.W.P)

 

Die Ermittlung der theoretischen Restnutzungsdauer an den elektrisch betriebenen Hubwerken Ihrer Hebezeuge ist lt. DGUV mindestens einmal jährlich erforderlich. Die Protokolle legen Sie bitte in den Prüfbüchern ab, sie dienen als Nachweis gegenüber der Berufsgenossenschaft.

Die von Ihnen zu erbringenden Angaben, betreffend Lastkollektiv und Laufzeitklasse, werden wir bei der Prüfung mit Ihnen abstimmen.

Alle Arbeiten werden durch unsere ständig geschulten, fachkompetenten Sachkundigen mit größter Sorgfalt durchgeführt.

 

Bei kontinuierlich durchgeführten Wartungen der Anlagen werden auf diese Weise rechtzeitig Mängel erkannt und Ihnen kostspielige Reparaturen erspart.