Schulungen

Kranführerschulung

 

Einen Kran zweckmäßig und sicher zu steuern, erfordert Kenntnisse, Geschicklichkeit und Übung. Den Grundstein für diese Sicherheit im Führen Ihres Krans legen Sie in diesem Grundlehrgang.

Die Lasten und Güter, die Sie mit einem Brücken- oder Portalkran heben sollen, machen durch Ihr Gewicht oder sperrige Abmessungen Ihre Arbeit zu einem riskanten Unterfangen. Die Lasten werden unter Umständen über Personen oder Sachwerte hinweg bewegt. Oder es befinden sich Gefahrenquellen im Bewegungsbereich des Krans. Es liegt dann an Ihren Fertigkeiten als Kranführer, einen Unfall zu vermeiden. Sie sollten dazu grundsätzlich mit der Physik eines Krans vertraut sein, um mögliche Risiken sicher erkennen zu können. Aber auch die Transportaufgaben selbst erfordern sicheres Können: Beim feinfühligen Anheben und Absetzen der Ladung, wenn eine Pendelbewegung aufgefangen werden muss oder auch beim korrekten Anschlagen der Ladung am Kranhaken.

 

Inhalte

  • Vorschriften zum Betrieb von Kranen (DGUV Vorschrift 52 – bisher BGV D6)
  • Winden, Hub- und Zuggeräte (DGUV Vorschrift 54- bisher BGV D8)
  • Lastaufnahmeeinrichtungen im Hebezeugbetrieb (DGUV R 100- 500 – bisher BGR500)
  • Rechtliche Grundlagen
  • Anschlag- und Lastaufnahmemittel
  • Aufgaben und Pflichten des Kranführers
  • Schriftliche Abschlussprüfung
  • Vielfältige praktische Übungen mit der Krananlage
  • Praktische Abschlussprüfung

 

Teilnehmerkreis:   Personen, die Brückenkrane, Portalkrane, Säulenschwenkkrane und ähnliches Gerät bedienen sollen

 

Voraussetzung:   Sie sind mindestens 18 Jahre alt und verfügen über die erforderliche körperliche und geistige Eignung

 

Hinweis:   Sicherheitsschuhe, Schutzbrille und Arbeitskleidung sind mitbringen

 

Dauer: min. 1 Tag

 

Termin und Preis: nach Absprache

 

Trainingsort: bei Ihnen vor Ort

 

 

 

 

 

 

Kranführerunterweisung

 

Mitarbeiter müssen regelmäßig/mindestens 1 x jährlich unterwiesen werden. Die Durchführungs-, Teilnahme- und Dokumentationspflicht ist gemäß ArbSchG §§ 12 und 15, BetrSichV §§ 3 und 9 sowie der DGUV V 1 §§ 4 und 15 vorgeschrieben. Beim Einsatz von Kranen, eine besonders sinnvolle Maßnahme, betriebliche Begebenheiten können sich ändern, und auch eine vermeintliche Routine kann unangenehme Folgen für den Geräteführer, seine Kollegen und den Unternehmer haben.

 

Inhalte:   theoretische Vermittlung der aktuellen Sicherheitsvorschriften in Bezug auf die Bedienung von Kranen , Verdeutlichung der Gefährdungen durch den Kran

 

Abschluss: Erfüllung nach DGUV V1, § 4 in Bezug auf die Bedienung von Kranen ; Umsetzen der Sicherheitsvorschriften am Kran;

                       Erlangen eines Teilnehmerzertifikats

 

Teilnehmer:   5 - 10 Personen

 

Voraussetzung:   Kranführerschein, Untersuchung nach G25 für das selbstständige Führen des Kranes in Ihrem Betrieb

 

Hinweis:   Sicherheitsschuhe, Schutzbrille und Arbeitskleidung sind mitbringen

 

Dauer: 1/2 Tag

 

Termin und Preis: nach Absprache

 

Trainingsort: bei Ihnen vor Ort